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Großräumige "Ökologische Gutachten" beinhalten die Auseinandersetzung mit allen ökologischen, landschaftsästhetischen und sozialen Raumfunktionen und Raumqualitäten. Es werden Umweltqualitätsziele aufgestellt und gezielte Maßnahmenbündel abgeleitet, um Entwicklungen im Interesse des Erhaltes oder der Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Natur- und Landschaftshaushaltes sowie ggfs. der Naherholungsfunktionen zu steuern. Das Aufgabenspektrum reicht von Gewässerauenkonzepten über Biotopentwicklungspläne bis hin zu Biotopmanagementpläne für schützenswerte Einzelflächen.

9. Beispielprojekt
Rahmenkonzept Erftaue / Grevenbroich*

In diesem Rahmenkonzept sind für den ca. 20 km langen Gewässerabschnitt der Erft innerhalb der Stadtgrenzen Grevenbroich eine schlüssige Konzeption für die Erftaue nach Beendigung der Sümpfungswässereinleitungen im Jahre 2010 aufgezeigt worden. Vorrangig galt es, die an die Erft angrenzenden Auenflächen wieder einzubeziehen, die derzeit von der Aue abgekoppelt sind, um Möglichkeiten zur Weiterentwicklung dieser komplexen Auenlandschaft aufzuzeigen. Die wesentlichen Zielsetzungen waren die Optimierung der ökologischen Funktionen der Aue unter Berücksichtigung der zukünftigen Gewässerentwicklung sowie die Erhaltung bzw. Verbesserung der Erholungsfunktion in der Aue.

Diese Planung diente der Aufstellung eines neuen Gebietsentwicklungsplanes, um einerseits Flächen für zukünftiges Wohnen und Arbeiten zu sichern, andererseits mit Hilfe dieses Rahmenplanes den Freiraum entlang der Erft zu erhalten bzw. wiederzugewinnen.


Planungsausschnitt mit Vorschlägen und Leitbildern für die Ausgestaltung des Raumes

*Projektleitung und Bearbeitung im Büro Gruppe Ökologie und Planung, Essen


10. Beispielprojekt
Umweltschutzfachliche Prüfung der Suchräume für mögliche Gewerbeflächen im Stadtgebiet Marl*

Im Rahmen der Gebietsentwicklungsplanung galt es, mögliche Gewerbeflächen im Stadtgebiet auf ihre Standorteignung aus umweltschutzfachlicher Sicht zu überprüfen. Dazu wurde ein mögliches Flächenpotential von 530 ha als Suchraum erfasst und eine Eignungsprüfung eingeleitet.
Die umweltschutzfachliche Prüfung für die ausgewählten 24 Suchräume erfolgte auf zwei Betrachtungsebenen:
  • Gesamträumliche Bedeutung
    Bedeutung des Teilraumes, in dem die zu prüfende Fläche liegt, für ein gesamträumliches Funktionssystem (z.B. Biotopverbundsystem, Erholungsbereich, Belüftungssystem, bedeutsamer Bestandteil eines Fließgewässersystem);
  • Standörtliche Qualität
    Erfassung der auf den Standort bezogenen Qualitätsmerkmale, wie z.B. Bodenverhältnisse, Vorkommen bemerkenswerter Tier- und Pflanzenarten, Vorkommen bedeutsamer erdgeschichtlicher/ kulturhistorischer Strukturen.

Nach erfolgter Bestandserhebung und –bewertung erfolgte die Einschätzung des zu erwartenden Konfliktpotentials, um für die einzelnen zu prüfenden Flächen eine Rangfolge ihrer Eignung für die bauliche Nutzung abzuleiten. Eine abschließende überschlägige Kompensationsflächenermittlung ergab für die Bauleitplanung wichtige Hinweise zur Realisierung des Vorhabens.


Ausschnitt Übersichtskarte mit Bestandssituation und Konflikten

* Projektleitung und Bearbeitung im Büro Gruppe Ökologie und Planung, Essen
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Ökologische Baubegleitung (ÖBB)

Bei Bauvorhaben in sensiblen schützenswerten Bereichen wird von den Kommunen immer häufiger eine Ökologische Baubegleitung gefordert, um den Erhalt von hochwertigen Biotopstrukturen durch entsprechende Schutzmaßnahmen sicherzustellen. Die ökologische Baubegleitung überwacht in der Ausführungsphase eines Bauvorhabens die Umsetzung von Naturschutzauflagen und Festsetzungen aus dem Genehmigungsverfahren (z.B. Landschaftspflegerische Begleitpläne, Planfeststellungsbeschluss). Zur Gewährleistung dieser Aufgaben agiert die ökologische Baubegleitung im Sinne einer beratenden Mitwirkung während des Bauablaufs und einer fachlichen Unterstützung der Bauleitung.

11. Beispielprojekt
Fuß- und Radwegebau entlang der K 7 – Dorsten-Rhade

Während des Neubaus eines Rad- und Gehwegs und der Fahrbahnerneuerung auf einem insgesamt 3.000 m langen Abschnitts entlang der Kreisstraße nach Borken galt es, während der gesamten Baumaßnahme den Erhalt der schützenswerten Ahorn-Allee und der Waldbestände sicher zu stellen und die zuvor festgelegten Schutzmaßnahmen, auch zur Querung von 3 Fließgewässern, zu begleiten und zu dokumentieren.






Artenschutzgutachten

Die artenschutzrechtlichen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes betreffen sowohl den physischen Schutz von Tieren und Pflanzen als auch den Schutz ihrer Lebensstätten. Sie gelten gemäß Art. 12 FFH-RL für alle FFH-Arten des Anhangs IV beziehungsweise gemäß Art. 5 V-RL für alle europäischen Vogelarten und das flächendeckend – also überall dort, wo die betreffenden Arten vorkommen.
Artenschutzbelange sind bei allen genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulassungsverfahren nach einem bundesweit einheitlichen Vorgehen zu berücksichtigen.
Die artenschutzrechtliche Prüfung richtet sich nach den Vorgaben des § 44 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz).

Für die verschiedensten Planungen wird eine Artenschutzvorprüfung (Stufe 1) angeboten.
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