Die
Landschaftspflegerische Begleitplanung LBP (§ 49 HOAI) stellt die Grundlage der Eingriffsregelung auf der Ebene der Genehmigungsplanung /Planfeststellung dar.
Sie baut je nach Vorhaben häufig auf übergeordnete Verfahrensschritte (Umweltbericht / UVS) auf und konkretisiert die dort gemachten Ausführungen zu den erwarteten Eingriffen in Natur und Landschaft sowie deren Kompensationsmöglichkeiten.
6. Beispielprojekt
LBP Drewerstraße/ „St. Heinrich“, Marl-Drewer

Bestandsplan
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zu einem Bebauungsplan in Marl
Der Bebauungsplan weist eine ca. 5 ha große Wohnbaufläche gemäß § 13a BauGB aus, zu der ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit folgendem Inhalt erstellt wurde.
Für die Ermittlung von
Bestand und Bewertung wurde eine Analyse der planerischen Vorgaben und Vorhaben durch Auswertung des Flächennutzungsplans und des Stadtökologischen Fachbeitrag durchgeführt. Der Zustand der Umweltschutzgüter im Untersuchungsraum wurde auf folgende Aspekte hin untersucht: Lage/Nutzung einschließlich bioökologischer Bewertung, Auswertung der artenschutzrechtlichen Potentialanalyse, Boden, Klima/ Luft, Belastungen durch verkehrsbedingte Emissionen (Abgase / Lärm durch die das Plangebiet begrenzenden viel befahrenen Straßen und die Erholungs- und Freizeitnutzung sowie das Landschaftsbild.
Bei der
Konfliktanalyse wurden die Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/ Luft/ Lärm, Pflanzen und Tiere sowie auf das Orts- und Landschaftsbild ausgewertet.
Kern des Fachbeitrags besteht aus dem Grüngestaltungskonzept.
Das wichtigste grünplanerische Gestaltungselement in einem Wohngebiet ist die Durchgrünung mit Straßenbäumen und Hecken. Es ist geplant, innerhalb des neuen Baugebietes insgesamt ca. 50 Bäume neu zu pflanzen und Laubholzschnitthecken entlang der öffentlichen Straßen neu anzulegen.
Als
vermeidende bzw. vermindernde Maßnahmen hinsichtlich des Eingriffs in den Naturhaushalt kommt der Schutz der das Baugebiet säumenden Altgehölze und Hecken in Betracht.
Da bei diesem Vorhaben keine Eingriffsregelung durchgeführt wird, bezieht sich die Kompensation von Eingriffen ausschließlich auf den
Baumersatz gemäß Baumschutzverordnung der Stadt Marl (zusätzlich 153 St.) sowie auf den
Ersatz von beanspruchten Waldflächen im Sinne des Waldgesetzes NW.

Maßnahmen
7. Beispielprojekt
LBP zum Ausbau der Kanalstufe Münster am Dortmund-Ems-Kanal
Im Zuge des fortschreitenden Ausbaus des nordwestdeutschen Kanalnetzes wurde der Dortmund-Ems-Kanal samt Kanalstufe Münster für größere Schiffseinheiten befahrbar gemacht. Nach vorangegangener Umweltverträglichkeitsprüfung wurde der LBP zum Strecken- und Kanalstufenausbau als Bestandteil der Genehmigungsplanung erarbeitet (1995).
Konfliktschwerpunkte ergaben sich bei diesem Projekt aus der Umlagerung von ca. 320.000 m³ gewachsenem Boden sowie der Beanspruchung von hochwertigen Biotopstrukturen, insbesondere der seggen- und blütenreichen Wiesen mit Halbtrockenrasencharakter auf den Schleusenmolen und Kanalböschungen.
Im Jahre 2016 hat das Wasserstraßen-Neubauamt in Datteln nach Abschluss aller technischen Arbeiten am Schleusenneubau in Münster die Überarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplans in Auftrag gegeben, um die Realisierungsmöglichkeiten der damals festgelegten Maßnahmen zu prüfen und neue Maßnahmen an Ersatzstandorten zu entwickeln.
Insgesamt wurden Festsetzungen für die Neuschaffung von ca. 8.000 m² Wasser- und Feuchtbiotope sowie die Neupflanzung von ca. 135 Bäumen getroffen.
Weitere Landschaftspflegerische Begleitpläne wurden auch zum Streckenausbau des Rhein-Herne-Kanals und des Datteln-Hamm-Kanals erstellt.

Karte aus dem LBP Kanalstufe Münster Maßnahmenplan (2016)